Unschuldig trotz Tragödie: Richter kritisiert Tierschützer wegen fragwürdiger Vorgehensweise
- pferdewelten
- 11. Dez. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Ein emotionaler Gerichtsprozess in England endete mit einem Freispruch für die Pferdebesitzerin Kirsten F. Der Richter kritisierte die Tierschutzorganisation RSPCA wegen einer möglichen „versteckten Agenda“, nachdem mehrere von Kirsten F.s Pferden beschlagnahmt und teilweise eingeschläfert wurden.

Am 6. Dezember sprach Richter Pattinson die Pferdebesitzerin Kirsten F. am Amtsgericht der britsichen Stadt Aldershot von allen vier gegen sie erhobenen Vorwürfen frei. F., die für ihre „unbestechliche Integrität“ bekannt sei, war von der RSPCA (Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals) beschuldigt worden, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.
Der Richter stellte jedoch fest, dass die Vorwürfe unbegründet waren und die Angelegenheit nie vor Gericht hätte kommen dürfen.
„Ich finde, dass Frau F. eine bemerkenswerte Frau von höchster Integrität und umfassendem Wissen über das Wohlergehen von Pferden ist“, erklärte der Richter.
Pferde beschlagnahmt, teilweise auch eingeschläfert
Die RSPCA beschlagnahmte im Oktober 2023 insgesamt 24 Pferde von F.s Grundstück. Zwei Tiere, Anjuska und Ophelia, wurden direkt nach der Beschlagnahme eingeschläfert, was bei F. und ihren Unterstützern Entsetzen auslöste. Weitere Pferde wurden später ebenfalls getötet oder an andere Standorte gebracht.
Besonders schockierend: Anjuska starb nach einer Routinebehandlung durch einen RSPCA-Tierarzt. Laut des Gerichtsgutachters führte die Behandlung zu einer tödlichen Verletzung.
„Anjuska könnte noch leben, wenn die RSPCA sie nicht beschlagnahmt hätte“, erklärte der Richter.
Scharfe Kritik für die Tierschutzorganisation
Der Richter äußerte zudem Zweifel an den Motiven der RSPCA und sprach von einer möglichen „versteckten Agenda“. Er kritisierte, dass einige Zeugen der RSPCA „zu eifrig“ auf eine Strafverfolgung drängten, anstatt unterschiedliche Meinungen in der Veterinärmedizin zu akzeptieren.
„Es ist besorgniserregend, wie diese Beschlagnahme und die darauffolgende Euthanasie durchgeführt wurden“, sagte der Richter. Er stellte fest, dass die Beschlagnahme unter rechtlich fragwürdigen Umständen erfolgte und F., deren Muttersprache nicht Englisch sei, möglicherweise nicht vollständig verstand, was sie unterschrieb.
PTBS und Schuldgefühle bei der Besitzerin
F., die nach eigenen Angaben alle ihre Pferde gerettet hatte, gab an, seit der Beschlagnahme an posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) zu leiden. „Ich habe immer Angst, dass die RSPCA zurückkommt“, sagte sie.
Sie mache sich Vorwürfe, nicht entschieden genug gegen die Maßnahmen der Organisation vorgegangen zu sein. Der Richter versicherte ihr jedoch: „Jedes Gefühl der Schuld ist völlig fehl am Platz.“
Veterinäre bestätigen vorbildliche Versorgung
Mehrere Tierärzte, darunter F.s behandelnder Tierarzt, legten detaillierte Berichte vor, die ihre Sorgfalt belegen. Die veterinärmedizinischen Aufzeichnungen von F. erstreckten sich über 300 Seiten und dokumentierten umfassende Behandlungen und Pflege für alle ihre Tiere.
„Sie hat keine Kosten gescheut, um das Wohl ihrer Pferde sicherzustellen“, so der Richter. „Ihre Veterinärrechnungen und Aufzeichnungen sprechen für sich.“
RSPCA verteidigt sich
Die RSPCA erklärte, sie habe im besten Interesse der Tiere gehandelt und die Entscheidung, Anjuska und Ophelia einzuschläfern, sei von Tierärzten getroffen worden.
Die Organisation wies darauf hin, dass weniger als 1 % der gemeldeten Fälle tatsächlich vor Gericht gebracht werden und die meisten Probleme durch Zusammenarbeit mit den Besitzern gelöst werden.
Der Freispruch von Kirsten F. und die richterliche Kritik an der RSPCA werfen ernsthafte Fragen über die Verfahren und Motive der Organisation auf.
Während die Rückkehr von neun Pferden angekündigt wurde, bleibt unklar, wie dieser Fall die zukünftige Arbeit der RSPCA beeinflussen wird. Für F. endet dieser Albtraum zwar mit einem Freispruch, doch die emotionalen Narben bleiben bestehen.
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